Alte Schulordnung ade,
... hier folgen unsere neuen Grundsätze
Die alte Haus- und Schulordnung war schon etwas in die Jahre gekommen.
Alle Lehrer und Schüler dieser Schule fühlen sich nun den neuen Grundsätzen verpflichtet!
Allgemeines
- Wir alle - Schüler, Lehrer und Mitarbeiter der Everkampschule - müssen viele Jahre lang einen wesentlichen Teil des Tages miteinander in den Räumen dieser Schule verbringen. Gemeinsam wollen wir dafür sorgen, dass jede(r) sich hier möglichst wohlfühlt und diese Schulzeit als eine schöne und erfolgreiche Zeit erlebt, frei von unnötigem Stress und vermeidbaren Belastungen oder gar Gefahren. Die folgenden Grundsätze sollen helfen, dieses Ziel zu erreichen.
- Wir wollen Mitverantwortung für das Wohlbefinden eines jeden Menschen an der Everkampschule übernehmen.
- Wir wollen uns um einen offenen, ehrlichen und freundschaftlichen Umgang miteinander sowohl innerhalb als auch außerhalb der Everkampschule bemühen.
- Wir wollen die Rechte und die Persönlichkeit eines jeden respektieren.
- Wir wollen uns selbst und andere vor gesundheitlichen und materiellen Schäden bewahren. Deshalb sorgen wir dafür, dass die entsprechenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.
- Wir wollen fair miteinander lernen und zusammenarbeiten.
- Wir wollen unsere Arbeit, unser Wissen, unser Verhalten ständig verbessern.
- Wir achten darauf, dass die Umwelt nicht unnötig verschmutzt oder geschädigt wird und gehen mit Material und Energie sparsam um.
Zeiten
- Öffnung der Schule 7.10 Uhr
- Öffnung des Fahrradstandes 7.10 Uhr
- 1. Stunde 7.30 Uhr bis 8.15 Uhr
- 2. Stunde 8.15 Uhr bis 9.00 Uhr (Schüler/innen, die zur 2. Stunde kommen halten sich bis 8.15 Uhr ruhig in der Aula auf)
- Große Pause von 9.00 Uhr bis 9.30 Uhr
- 3. Stunde 9.30 Uhr bis 10.15 Uhr
- 4. Stunde 10.15 Uhr bis 11.00 Uhr
- Pause von 11.00 Uhr bis 11.15 Uhr
- 5. Stunde 11.15 Uhr bis 12.00 Uhr
- 6. Stunde 12.00 Uhr bis 12.45 Uhr
Räume
- In der Everkampschule gibt es für Schüler/innen als Aufenthaltsorte neben den Klassenräumen noch sog. Ruhezonen oder Bewegungszonen. Die Schüler/innen können in den Pausen wählen, ob sie sich in den Ruhezonen oder in den Bewegungszonen aufhalten möchten. Ruhezonen sind für sie die Aula und der Bauteil D (unten). Dort darf man sich nur still beschäftigen. Die "kleine Aula" im Bauteil A darf zukünftig nicht mehr als Aufenthaltsort genutzt werden. Wer sich bewegen möchte oder lautere Spiele vorhat, muss dafür die Pausenhöfe nutzen. Nur für die genannten Bereiche gibt es eine Aufsicht. Daher stehen alle anderen Bauteile oder außerschulischen Bereiche in den Pausen für Schüler/ innen ohne Sondererlaubnis von Lehrerinnen oder Lehrern nicht zur Verfügung.
- Das Recht der Schüler/innen, sich während der Pausen im Schulgebäude und damit in der Ruhezone aufzuhalten verlieren diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten. Sie müssen in Kauf nehmen, dass sie sich in den Pausen nur noch auf dem Schulhof aufhalten dürfen.
Menschen
- Wer sich austoben möchte, darf das nicht auf Kosten anderer machen. Aktivitäten, die eine Verletzung anderer zur Folge haben könnten, sind verboten. (z.B. Werfen von Schneebällen oder anderer Gegenstände)
- Entsprechend den "Grundsätzen" sind die Schüler/innen auch für die Sauberkeit der Pausenräume sowie der Klassen- und Fachräume mitverantwortlich. Zum Wohlfühlen an unserer Schule gehört auch, dass Müll in den Abfalleimern gesammelt wird, und dass die Toiletten in einem sauberen Zustand hinterlassen werden.
- Wo viele Menschen auf engem Raum sind, kommt es auch zu Streit. Alle Beteiligten haben sich zu bemühen, Streitigkeiten ohne körperliche Gewalt und Beleidigungen auszutragen. Solche Verhaltensweisen sind an unserer Schule unerwünscht. Bei Streitigkeiten können unsere Streitschlichter um Hilfe gefragt werden.
Gesetze und Regeln
Ausnahmesituationen
- Der Alarmplan soll dazu beitragen, dass im Falle einer Gefahr, alle Menschen sicher und kontrolliert die Gebäude verlassen können. Deshalb ist es wichtig, dass sich alle bei Alarm nach den entsprechenden Vorschriften richten. (Er hängt in jeder Klasse aus.)
- Unsere Schule ist ein Raum, in dem alle Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen gelten.
- Strafgesetzbuch : z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigung, Straßenverkehrsordnung: z.B. verkehrssichere Fahrräder, Verhalten auf dem Schulweg Jugendschutzgesetz: z.B. Missbrauch von Alkohol und Rauchen in der Öffentlichkeit
- Erlasse des Kultusministeriums : z.B. Rauchverbot für Schüler/innen an Schulen einschließlich Klasse 10; und das Verbot, Waffen oder Feuerwerkskörper in die Schule mitzubringen.
- Nutzungsverbot elektronischer Geräte, wie z.B. Handy, MP3- Player o.ä. An der Everkampschule (im Gebäude und auf den Außenanlagen) besteht ein generelles Nutzungsverbot für Handys, MP3-Player o.ä. elektronischen Geräten. Das bedeutet, die oben aufgeführten Geräte müssen ausgeschaltet und unsichtbar in der Tasche aufbewahrt werden. Bei Nichtbeachtung wird das entsprechende Gerät eingezogen, im Sekretariat deponiert und kann von den Erzehungsberechtigten abgeholt werden.
- Es ist nicht sinnvoll, alle Einzelheiten dieser Gesetzeswerke, die in unserer Schule besonders wirksam sind, aufzuzählen. Nur beispielhaft sind die o.g. Einzelheiten aufgelistet worden.